Nils-Peter Heys Mediakit Materialien für Journalisten und Redaktionen

Warum dieser Experte?

Wenn Redaktionen Marketing einordnen müssen, ist das Angebot an Stimmen groß und das Angebot an geprüften Stimmen winzig. Der Unterschied hat einen Paragrafen.

Geprüfte statt selbsternannter Expertise

„Marketing-Experte“ darf sich jeder nennen. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung wird nur, wem eine Industrie- und Handelskammer überdurchschnittliche Sachkunde nachgewiesen hat; im einschlägigen Sachgebiet Werbung und Marketing führt das amtliche Verzeichnis bundesweit genau sieben Bestellte (Stand 2026), Nils-Peter Hey ist einer davon. Der Titel ist im amtlichen Sachverständigenverzeichnis nachschlagbar, er untersteht einer Sachverständigenordnung, und er ist entziehbar. Das ist das Gegenteil eines Selbstbedienungs-Titels.

Neutralität kraft Vereidigung

Ein Sachverständiger ist auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit vereidigt und arbeitet im Auftrag von Gerichten. Er verkauft keine Kampagnen und schützt keine Agenturkunden; er kann eine Werbeaktion deshalb loben oder zerlegen, ohne dass ein Geschäftsinteresse mitspricht. Dieselbe Neutralität, auf die sich Richter verlassen, steht Redaktionen zur Verfügung.

Eigene Haut im Spiel

Wer nur berät, redet über das Risiko anderer. Nils-Peter Hey führt selbst Unternehmen, darunter einen Fachverlag in fünfter Familiengeneration. Wenn er über Preise, Marken oder Kampagnen spricht, spricht jemand, der die eigenen Zahlen kennt.

Medienroutine statt Vorlesung

Über 160 dokumentierte Auftritte und Beiträge seit 2010, vom 90-Sekunden-O-Ton bis zur Live-Analyse im TV, belegen in diesem Media Kit, dass hier jemand Deadlines, Formatlängen und sendefähige Sätze kennt, als Herausgeber und Autor auch von der anderen Seite des Mikrofons.

Diese Kombination, geprüfte Sachkunde, beeidete Neutralität, unternehmerische Praxis und journalistisches Handwerk, ist der Grund, warum die Handynummer nur einen Klick entfernt ist: